Seite 78 - Strandlooper2013

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Polizei einige „Spielregeln“ für ein gefahrloseres und damit
erholsameres Miteinanderleben aufzuzeigen.
Juists Markenzeichen ist die relative Autofreiheit. Lediglich
die praktischen Ärzte, der DRK-Rettungsdienst und die
Feuerwehr dürfen im Ort ein Kraftfahrzeug bewegen,
während für den Flugplatzbus eine Ausnahmegenehmigung
nur bis zum östlichen Ortsrand gilt. Gelegentlich werden
Ausnahmegenehmigungen erteilt (z. B. für Reparaturfahr-
zeuge der Telekom oder Aufnahmewagen des Fernsehens)
Trotzdem sind alle Straßen generell dem öffentlichen
Verkehr gewidmet, d. h. es gelten für ihre Benutzung die
gleichen Regeln wie auf dem Festland und die sind in der
ALLGEMEINEN STRASSENVERKEHRSORDNUNG fest-
gelegt.
ALLGEMEINE REGELN
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Jeder sollte sich so verhalten, dass er niemanden
gefährdet, behindert oder belästigt. Dies gilt auch für
das Spielen auf den Straßen.
FUSSGÄNGER
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müssen Gehwege benutzen,
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beim Überqueren der Fahrbahn auf den fließenden
Verkehr achten,
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auf Straßen außerhalb des Ortes (z. B. zum Flugplatz)
grundsätzlich auf der linken Straßenseite gehen,
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sollten keine Gesprächsgruppen auf der Fahrbahn
bilden, vor allem nicht auf Kreuzungen.
FAHRRADFAHRER
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sollten Beschilderungen und die Regel RECHTS VOR
LINKS beachten,
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rücksichtsvoll fahren. Das gilt besonders für die
abschüssige Strandstraße,
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jeden Richtungswechsel anzeigen,
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die Klingel zum Ankündigen bestimmter Fahrmanöver
(z. B. Überholen) benutzen,
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bei Einbruch der Dunkelheit das Fahrradlicht einschal-
ten,
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Fahrräder so abstellen, dass der fließende Verkehr
nicht behindert wird. Dies hat besondere Bedeutung für
den Einsatz der Rettungsfahrzeuge des DRK und der
Feuerwehr (z. B. an den Strandabgängen).
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Das Befahren der Promenade und des Deiches sowie
das Abstellen von Fahrrädern ist verboten.
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Eltern dürfen ihre kleinen Kinder nicht unbeaufsichtigt
fahren lassen.