Seite 79 - Strandlooper2013

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KETTCARS
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Unternehmer (Verleiher) und Eltern müssen Kinder und
Jugendliche darauf hinweisen, dass die Fahrzeuge im
Straßenverkehr gefährlich werden können, wenn:
- zu schnell gefahren wird oder dass
- durch plötzliche Richtungsänderung ohne vorherige
Anzeige akute Gefahr für nachfolgende Verkehrsteil-
nehmer entsteht. Dies gilt besonders für dreirädrige
Fahrzeuge mit Einradlenkung.
PONYGESPANNE
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Auch hier gilt: Eltern dürfen ihre kleinen Kinder nicht
unbeaufsichtigt fahren lassen.
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Das Befahren von Gehwegen ist verboten. Das gilt auch
entlang der noch ungepflasterten Straßen im gesamten
Ort.
BEHINDERTENFAHRZEUGE
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Elektrofahrzeuge müssen die Fahrstraße benutzen.
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Rollstuhlfahrer (mit oder ohne Begleiter) können eben-
falls die Fahrstraße benutzen, wenn die Gehwege für
den Rollstuhl nicht geeignet sind.
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Allen Behinderten sollte unsere besondere
Rücksichtnahme und Fürsorge gelten.
GEPÄCKKARREN, ROLLKOFFER
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Gepäckkarren müssen auf der rechten Fahrbahnseite
gefahren,
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Rollkoffer auf den Gehwegen bewegt werden.
PFERDEFUHRWERKE
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Alle Fuhrunternehmer müssen ihre als Wagenlenker
eingesetzten Saisonkräfte mit den besonderen Ver-
kehrsbedingungen auf den Juister Straßen vertraut
machen.
Abschließend noch ein Wort an alle diejenigen, die
Kleinkinder in den Gebrauch von Lauf-, Drei- oder Fahrräder
einweisen: Bitte wählen sie verkehrsarme Orte und Zeiten
für das Training mit Ihren Schützlingen.
Wenn wir uns alle um ein wenig mehr Disziplin, Rücksicht-
nahme und Mitdenken im Straßenverkehr bemühen, kann
das für alle – Einheimische und Gäste – nur Vorteile brin-
gen.