Seite 31 - Strandlooper2013

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Das Gleiche gilt für die Betreiber von Öl- oder
Gasförderplattformen
sowie
von
Offshore-
Windkraftwerken in der Nordsee.
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Schiffsführer und Schiffsbesatzungen müssen alle
Formen der Müllentsorgung „über die Bordwand“
unterbinden bzw. unterlassen.
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Hafenbetriebsgesellschaften und Reedereien sind
verpflichtet, für Sammelbehälter zur Aufnahme von Müll
oder Altöl an den Liegenplätzen der Schiffe im Hafen zu
sorgen.
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Festlandsbewohner dürfen keine „wilde Müllentsorgung“
in fließende Gewässer, die seewärts führen, mehr
betreiben.
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Strandbesucher sollten ihren „Tagesmüll“ nicht irgend-
wo in den Dünen oder am Strand vergraben, sondern
sich die Mühe machen, den Abfall in einen der bereit-
stehenden Behälter am jeweiligen Dünenaufgang
entsorgen. Oder wenn dieser (was durchaus einmal
vorkommen kann) überfüllt ist, die kleine
Unbequemlichkeit auf sich nehmen, den Müllbeutel mit
ins Appartement oder Hotel zu nehmen und ihn dort in
eine der hauseigenen Abfalltonnen zu werfen.
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Bei Einkäufen sollte auf Plastikverpackung zugunsten
von Papier- oder Textiltüten verzichtet werden.
Die Nordsee ist ein einmaliger und wertvoller Raum mit vie-
len miteinander verknüpften Lebensgemeinschaften, in die
auch der Mensch eingebunden ist. Wenn wir uns dieses
Kleinod erhalten und das hier dargestellte Problem der
Wasser- und Strandvermüllung langfristig lösen wollen,
dann dürfen wir nicht die Hände in den Schoß legen und
abwarten, bis andere es für uns tun, sondern müssen selb-
st aktiv werden, z. B. indem wir Druck ausüben auf die
unterschiedlichen Verursacher. Helfer hierbei können
Vertreter der Politik, Wirtschaft, Behörden, Verbände,
Presse, Funk, Fernsehen oder sonstiger Institutionen sein.
Unsere Nachfahren werden es uns danken.
Text: Hans Kolde
Fotos: Hans Kolde, Dr. Manfred Temme