Seite 155 - sommer-2011

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ALLGEMEINE REGELN
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Jeder sollte sich so verhalten, dass er niemanden
gefährdet, behindert oder belästigt. Dies gilt auch für
das Spielen auf den Straßen.
FUSSGÄNGER
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müssen Gehwege benutzen,
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beim Überqueren der Fahrbahn auf den fließenden
Verkehr achten,
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auf Straßen außerhalb des Ortes (z. B. zum Flugplatz)
grundsätzlich auf der linken Straßenseite gehen,
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sollten keine Gesprächsgruppen auf der Fahrbahn
bilden, vor allem nicht auf Kreuzungen.
FAHRRADFAHRER
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sollten Beschilderungen und die Regel RECHTS VOR
LINKS beachten,
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rücksichtsvoll fahren. Das gilt besonders für die
abschüssige Strandstraße,
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jeden Richtungswechsel anzeigen,
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die Klingel zum Ankündigen bestimmter Fahrmanöver
(z. B. Überholen) benutzen,
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bei Einbruch der Dunkelheit das Fahrradlicht einschal-
ten,
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Fahrräder so abstellen, dass der fließende Verkehr
nicht behindert wird. Dies hat besondere Bedeutung für
den Einsatz der Rettungsfahrzeuge des DRK und der
Feuerwehr (z. B. an den Strandabgängen).
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Das Befahren der Promenade und des Deiches sowie
das Abstellen von Fahrrädern ist verboten.
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Eltern dürfen ihre kleinen Kinder nicht unbeaufsichtigt
fahren lassen.